TH!NK? Festival

AGB / Allg. Geschäftsbedingungen

Ticket

Der Ticketerwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur für eine Person gültig. Ein Anspruch auf Erstattung für verloren gegangene oder gestolene Tickets besteht nicht.

Einlass

Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der gewerbliche Weiterverkauf einer oder mehrerer erworbenen Eintrittskarten bzw. Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Am Einlass wird die Eintrittskarte bzw. das Ticket gegen ein Bändchen getauscht. Mit diesem Bändchen ist ein mehrfaches Betreten des Veranstaltungsgeländes möglich. Nach dem Umtausch des Tickets in ein Eintrittsbändchen verliert das Ticket seine Gültigkeit. Am Einlass können sich aufgrund von großem Andrang Wartenschlangen bilden und es kann zu Zeitverzögerungen beim Umtausch von Ticket zu Bändchen kommen – wir bitten dafür um Verständnis da sich eventuelle Verzögerungen im Ablauf nur schwer vermeiden lassen.

Veranstaltung

Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte bzw. des Tickets. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch eventuelle Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit des Besuchers bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In einem solchen Fall oder bei Abbruch aus sonstigen Gründen, höherer Gewalt, aufgrund von behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht weder ein Rückvergütungs- noch Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Schallpegel

Dem Besucher ist bewusst, dass Musikfestivals bzw. eine solche Veranstaltung und sonstige Konzerte eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Zugleich wird dem Besucher zu dessen Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel o.ä. zu benutzen. Diese gibt es in jeder Apotheke, Drogerie oder bei den Hilfsdiensten. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für etwaig auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen.

Eigentum & Diebstahl

Auf Eigentum ist grundsätzlich selbst zu achten. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Fotografieren ist grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet. Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamera- bzw. Videofunktion sind erlaubt. Professionelles Video- und Kameraequipment (Tele- und/oder Zoomobjektive, Stative u.ä.) und professionelle Aufzeichnungsgeräte (MP3 bzw. MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) sind nicht gestattet! Diese dürfen nur mit einer entsprechenden Akkreditierung mitgeführt werden. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten. Die Veröffentlichung solches Materials (Aufnahmen, Mittschnitte, etc.) wird strafrechtlich verfolgt.

Verlegung, Änderung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Ticketinhaber zumutbar ist. Vorraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Bekanntgabe. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm bzw. das Lineup zu ändern. Etwaige Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich über die üblichen Kommunikationsmittel- und kanäle bekanntgegeben. Hieraus können seitens des Ticketinhabers bzw. Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

Parken

Grundsätzlich darf ein Fahrzeug nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen am Fahrzeug sowie Diebstahl des Fahrzeuges oder etwaigem Inhalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last

Erstattung

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Gewerbe

Jede gewerbsmäßige Handlung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Kontrollen

Am Einlass bzw. vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden aus Gründen der Sicherheit intensive Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt. Die Security bzw. der Ordnungsdienst ist berechtigt – eventuell auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – den Besucher daraufhin zu untersuchen, ob aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko besteht. Personen, die sich einer Kontrolle verweigern und/oder dadurch ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.

Zutritt

Wir behalten uns das Recht vor, trotz gültigem Ticket den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. In diesem Fall besteht lediglich das Recht auf Erstattung des Nennwertes des Tickets. Ausnahme hierfür ist die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund, welcher in der Person des Ticketinhabers begründet ist. Wir behalten uns u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober oder diskriminierender Kleidung und/oder Einstellung das Veranstaltungsgelände betreten wollen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung des Tickets in einem solchen Fall ist ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz ist ebenfalls ausgeschlossen.

Hausrecht

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt.

Aufenthalt ohne Brechtigung

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden des Geländes verwiesen und wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

Jugendschutz

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird Alkohol nicht an Personen unter 18 Jahren ausgegeben. Die Abgabe von Getränken erfolgt ausschliesslich in Plastikbechern, für den ein Pfand erhoben wird.

Tiere

Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

Aufahmen (Bild und Ton) des Veranstalters

Um die Veranstaltung zu dokumentieren (Erinnerungs- und Archivierungszwecke), fertigen wir Aufnahmen in Bild und Ton (Fotografien, Live-Übertragungen, Videos/Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton) an. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses oder seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung, insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, ein. Dies alles geschieht auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Dokumentation und Berichterstattung in Bild/Foto, Video und Ton der Veranstaltung) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Unsere Fotografen und Filmemacher*innen sind durch eine entsprechende Akkreditierung erkennbar. Auf private Aufnamen anderer Gäste oder die Berichterstattung der Presse haben wir logischerweise keinen Einfluss.

Verwendung
Die entstandenen Aufnahmen (Bild/Foto/Video/Ton) finden Verwendung in unseren Fotogalerien und Imagevideos, welche bei uns gespeichert werden und über unsere Homepage abrufbar sind. Zudem werden die Aufnahmen für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Weitergabe von Fotos/Videos an Multiplikatoren/Dritte zum Zweck der Veröffentlichung) genutzt. Des Weiteren können die Bilderzeugnisse (Foto und Video) für unsere Kommunikation über elektronische Medien (Website, Intranet, soziale Netzwerke/Facebook/Instagram/Youtube etc.) veröffentlicht werden.

Umgang
Bei der Anfertigung der Aufnahmen achten wir in jedem Falle die Privatsphäre der aller Besucher. Wir setzen alles daran, keinen der Besucher zu bedrängen oder unfreiwillig Teil unserer Dokumentation(en) werden zu lassen (bspw. in einer für unvorteilhaften Situation). Wir gehen mit allen Daten sensibel und ausschließlich zweckgebunden um.

Widerruf
Es kann jederzeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO einer Anfertigung/Erstellung und Verwendung widersprochen werden. Am besten via E-Mail an info@think-festival.de. Wir werden die Daten dann umgehend löschen. Gemäß Artikel 15 der DSGVO erteilen wir ebenso jederzeit Auskunft darüber, wo die Daten archiviert sind (Speicherort- und dauer) und wo sie Verwendung fanden.

Sicherheit

Stage-Diving, Crowd-Surfing, Pogen, das Klettern auf Bühnen, Boxen, Delaypunkte, Traversen, Dekorationselemente oder ähnliches ist ausdrücklich untersagt. Des Weiteren es ist ausdrücklich untersagt, nach dem Konsum von Alkohol baden zu gehen. Wir übernehmen für etwaige Schäden an Körper und Geist sowie für etwaige nötige und geleistete Rettungsmaßnahmen- bzw. Einsätze keine Haftung.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage,soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland / deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.